24.07.2024
Je nach Auftraggeber und Vertragssituation wird das Aufmaß bzw. die Abrechnung in Bauprojekten nach BGB § 650g Absatz 4 oder VOB/B § 14 geregelt. Beide Regelwerke verlangen eine prüfbare Dokumentation und Abrechnung der Leistungen. Nachweise wie Mengenberechnungen, Zeichnungen und andere Belege werden empfohlen, um die Prüfbarkeit zu gewährleisten, auch wenn sie nicht explizit vorgeschrieben sind.
Nach VOB/B § 14: "Der Auftragnehmer hat seine Leistungen prüfbar abzurechnen. .. ³ Die zum Nachweis von Art und Umfang der Leistung erforderlichen Mengenberechnungen, Zeichnungen und andere Belege sind beizufügen."
Ergänzend legt die VOB/C Allgemeine Technische Vertragsbedingungen für Bauleistungen fest, dass Leistungen gemäß DIN 18299 über Zeichnungen zu ermitteln sind. Sind solche Zeichnungen nicht vorhanden, ist die Leistung durch Aufmaß zu ermitteln.
Neben der DIN 18299 gibt es weitere spezifische DIN-Normen, die die Abrechnung für verschiedene Gewerke und Sparten im Bauwesen definieren. Zu den wichtigsten gehören:
Im Abschnitt "5. Abrechnung" dieser Normen sind wesentliche Regeln zur Ermittlung von Maßen und Mengen, Übermessungsregeln und Einzelregelungen festgelegt. Beispielsweise dürfen im Straßenbau für Pflasterdecken und Plattenbeläge (DIN 18318) Aussparungen oder Einbauten mit einer Fläche von weniger als 1 m² übermessen werden. Bauleiter, Abrechner und Poliere sollten diese Regelwerke bei der Abrechnung stets beachten, um eine korrekte und regelkonforme Abrechnung sicherzustellen.
Um ein Aufmaß zu erstellen, sind einige wesentliche Schritte zu beachten. Zunächst ist die abzurechnende Leistung mithilfe geeigneter Messwerkzeuge wie Bandmaß, Messrädern oder anderen Geräten präzise zu vermessen. Auf Grundlage dieser Vermessungen sollten detaillierte Skizzen angefertigt werden. Der Messvorgang wird sorgfältig in einem Aufmaßblatt dokumentiert, und durch zahlreiche Fotos kann die erbrachte Leistung zusätzlich klar und umfassend beschrieben werden.
Es ist wichtig, frühzeitig zu klären, ob es sich bei der Leistung um eine zusätzliche, geänderte oder vertraglich vereinbarte Leistung handelt, da zusätzliche und geänderte Leistungen gesondert abgerechnet werden müssen (Nachträge). Solche Leistungen erfordern eine besonders detaillierte Dokumentation.
Da Aufmaße häufig mehrmals wöchentlich durchgeführt werden müssen, erfordern sie viel Erfahrung und erheblichen Zeitaufwand vor Ort. Um diesen Aufwand zu reduzieren, setzen viele Bauunternehmen zunehmend auf digitale Aufmaße, die den Prozess deutlich effizienter gestalten.
Seit 2020 nutzen wir bei Werner & Schlei Ingenieure einen GPS-/GNSS-Empfänger, der in Kombination mit einer Aufmaß-Software zur präzisen Erstellung digitaler Aufmaße und zur Baustellendokumentation dient.
Durch den Einsatz dieser Technologie konnten wir unseren täglichen Zeitaufwand für die Aufmaßerstellung erheblich reduzieren. Pro Bauprojekt verringerten wir den wöchentlichen Aufwand um etwa einen halben Arbeitstag.
Sehen Sie wie wir 600 m² Straßenbau innerhalb von nur 3 Minuten vollständig vermessen und dokumentieren, inklusive GPS-Fotodokumentation.
Einer der wesentlichen Vorteile solcher Werkzeuge ist die einfache Bedienung. Die Software ist extra auf den Baustelleneinsatz ausgerichtet und benötigt keine Vorkenntnisse in der Vermessung oder zeitintensive Schulungen. Nach einer kurze Grundlageneinweisung können die Kollegen vor Ort Aufmaße mit GPS-Genauigkeit innerhalb von wenigen Minuten eigenständig erstellen.
Alexander Volk, Maschinenführer bei Fleischhacker GmbH & Co. KG sagt dazu:
Ich bin als Baggerfahrer oft alleine auf meinen Baustellen (GaLaBau). Mit dem Handy und dem GPS Empfänger, muss ich nicht mehr auf den Vermesser warten um abzustecken oder zu vermessen. Ich bin doch überrascht wie einfach das Gerät funktioniert. Danke Dirk für die klasse Einweisung!
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